Geschichte

Gründung des Tambourenvereins am 8. Mai 1948

Am 8. Mai 1948 sassen 9 Tambouren aus der Region zusammen um einen neuen Verein zu Gründen. Iff Fritz (Jg.1919), Hegi Ernst (Jg. 1906), Dennler Paul (Jg. 1919), Lüthi Fritz (Jg. 1918), Herzig Hermann (Jg. 1917), Ernst Christen (Jg. 1906), Walter Herzig (Jg. 1916), Gardi Paul (Jg. 1899) und Schäubli Adolf (Jg. 1931) ist es zu verdanken, dass der Verein existiert und schlussendlich durch Umwege zu der heutigen Form gedieh. Aus den Statuten vom 11.Dezember 1948 kann man einige kleine Anekdoten entnehmen, die zum schmunzeln und nachdenken anregen. Zum Beispiel:

  • Die Tambouren von Langenthal und Umgebung treten unter dem Namen: Tambouren-Verein Langenthal zu einem körperschaftlich organisierten Verein zusammen, zwecks Heranbildung tüchtiger Tambouren und zur Pflege der Kameradschaft.
  • Der Tambourenverein Langenthal ist ein Glied des zentralschweizerischen- sowie des schweizerischen-Tambourenverbandes.
  • Aktivmitglieder können ehrbare Personen werden, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben.
  • Das Eintrittsgeld beträgt Fr. 5.–. Der jährliche Passivbeitrag beträgt Fr. 3— Das Austrittsgeld beträgt Fr.5.–. Dies fällt weg, wenn der Austretende zu den Passiven übertritt oder Langenthal und Umgebung verlässt.
  • Dispensationsgesuche sind dem Instruktor schriftlich, Entschuldigungen mündlich einzureichen, letztere innert 8 Tagen. Über deren Gültigkeit entscheidet gegebenenfalls der Vorstand, nach Anhörung des Instruktors.
  • Der Vorstand besteht aus: Präsident, Vize-Präsident, Instruktor, Vize-Instruktor, Sekretär, Kassier, Beisitzer (Dies sind 7 von Total 9 Mitglieder! Anm. der Red.)
  • Auszüge aus dem Übungs-Reglement: Als offizielle Übungsstoffe werden festgesetzt; Grundlagen, Ordonnanzmärsche, Vereinsmärsche und Kunsttrommeln. Für den Wettkampf fähig befundene Mitglieder sind verpflichtet am Sektionswettkampf teilzunehmen. Unerlaubtes trommeln nach Übungen und Anlässen ist strengstens verboten. Fehlbare haften persönlich für Folgen, die bei Nichtbeachtung dieses Art. entstehen.